Verleihordnung


Verleihordnung und Nutzungsbedingungen für Medien und Geräte
des Medienzentrums Hochtaunuskreis

 I  Allgemeines

    Das Medienzentrum Hochtaunuskreis ist eine Serviceeinrichtung für die Lehrenden und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulen des Hochtaunuskreises. Es stellt unter anderem Medien und Geräte zur Nutzung zur Verfügung. Schulen in privater Trägerschaft sind nur dann zur Nutzung berechtigt, wenn sie sich an der Finanzierung der Medien beteiligen, indem sie den sogenannten „Medienpfennig“ abführen. Auch Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung im Zuständigkeitsbereich des Medienzentrums, gemeinnützige Vereine sowie Kindergärten und Kindertagesstätten sind grundsätzlich zur Nutzung berechtigt. Hierfür ist die Zustimmung der Leitung des Medienzentrums erforderlich. Über Art und Umfang der Nutzungsmöglichkeit durch derartige nicht-schulische Einrichtungen entscheidet die Leitung des Medienzentrums im Einzelfall.
    Die Medien und Geräte werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
    Die Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich, mit den entliehenen Medien und Geräten sorgsam umzugehen und jederzeit auf die Wahrung des Urheberrechts zu achten.
    Für Beschädigungen oder bei Verlust von Medien oder Geräten sowie bei Verletzungen des Urheberrechts haftet die Nutzerin oder der Nutzer.
    Vor Beginn der Sommerferien müssen grundsätzlich alle ausgeliehenen Medien und Geräte an das Medienzentrum zurückgegeben werden.
    Wenn Ausleihfristen überzogen werden, dann spricht das Medienzentrum Mahnungen aus. Derzeit entstehen den Nutzerinnen und Nutzern hierdurch keine Kosten. Eine Gebührenordnung für Mahnungen kann jedoch zukünftig eingeführt werden. Nutzerinnen und Nutzer, gegen die immer wieder Mahnungen ausgesprochen werden müssen, können gesperrt werden.
    Entliehene Medien und Geräte sowie Anmeldedaten dürfen nicht weitergegeben werden.

 II  Verleih von klassischen Datenträgern

    Pro Nutzerin oder Nutzer dürfen bis zu sieben Medien für maximal drei Wochen ausgeliehen werden. Über das persönliche Onlinekonto können die Medien, sofern keine Reservierungen vorliegen, zweimal um eine Woche verlängert werden.
    Die aktuellen Fahrdaten des Zubringerdienstes, der die Medien in die Schulen des Kreises liefert und dort wieder abholt, werden mit separatem Infoblatt veröffentlicht. Die Nutzerinnen und Nutzer werden angehalten, auf rechtzeitige Bestellung und Rückgabe zu achten. Damit eine Bestellung rechtzeitig ausgeführt werden kann, muss sie bis spätestens 9.30 Uhr des dem Liefertag vorausgehenden Werktags (bzw. des vorausgehenden Freitags, wenn der Liefertag ein Montag ist) im Medienzentrum vorliegen. Persönliche Abholung und Rückgabe ist zu den Öffnungszeiten möglich.

 III  Verleih von Geräten

    Die Ausleihdauer von Geräten ist grundsätzlich auf eine Woche begrenzt. Dieser Zeitraum kann in begründeten Fällen modifiziert werden. Eventuelle Verlängerungen der Ausleihzeit müssen individuell abgesprochen werden.
    Geräte können nur persönlich im Medienzentrum abgeholt und gegen Quittierung ausgegeben werden. Sie müssen auch persönlich durch die Ausleiherin oder den Ausleiher wieder zurückgegeben werden.

 IV  Online-Medien/edupool

    Für die Medien in unserer Mediendatenbank edupool gelten die separaten Nutzungsbedingungen.

 Mit der Ausleihe im Medienzentrum wird die vorgenannte Verleihordnung anerkannt!

 Friedrichdorf, den 01.02.2019

 gez. Peter Herden (Leiter des Medienzentrums)